DR. NICOLÉ KAMPA – IHRE FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT IN BERLIN

Aus gegebenem Anlass stehe ich Ihnen für die Erstberatung sowohl im Rahmen einer telefonischen Beratung, als auch im Rahmen einer Videokonferenz zur Verfügung.

Person kanzlei

Wenn Sie eine ausschließlich auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältin in Berlin suchen, sind Sie bei mir genau richtig. Mein Name ist Dr. Nicolé Kampa. Ich besitze mehr als zwei Jahrzehnte praktische Erfahrung sowohl im Bereich der gesetzlichen Erbfolge, der Erbschaftssteuer und des Testaments als auch auf dem Gebiet des Pflichtteilsanspruchs, der Erbengemeinschaft, des Pflichtteilsergänzungsanspruchs und des Vermächtnis.

Aufgrund meiner Fokussierung auf das Erbrecht bin ich Mitglied im Institut für Erbrecht e.V. und gehöre zudem der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen Anwaltverein an.
Darüber hinaus wirke ich an einem Fachbuch für Anwälte rund um den Erbfall mit. Dort bin ich für das Kapitel Pflichtteilsrecht zuständig.

Ich biete Ihnen:

  • Beratung rund um den Erbfall
  • Vertretung bei Erbscheinsverfahren
  • Gestaltung von Testamenten
  • Beratung zur Testtierunfähigkeit
  • Beratung rund um Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung oder auch Abwehr von Pflichtteils­ansprüchen
  • Mögliche Optimierung der Erbschaftssteuer

WEN BERATE ICH ZUM ERBE IN MEINER KANZLEI IN BERLIN?

Ich werde als Rechtsanwältin für Erbrecht sowohl für die Erben als auch den Erblasser tätig. Erblasser berate ich zum rechtssicheren Testament und Erbvertrag. Dem Erblasser kann ich ergänzende Tipps geben, wie Sie beispielsweise durch die Ausnutzung aller Freibeträge durch eine Schenkung zu Lebzeiten Erbschaftssteuer sparen können. Außerdem kenne ich als Rechtsanwalt für Erbrecht die Bestimmungen zum Pflichtteilsanspruch und kann Ihnen mit fachkundigen Tipps helfen, wenn Sie in Ihrem Testament jemanden aus der Erbfolge ausschließen möchten, weil er Ihnen zu Lebzeiten geschadet hat.

Ich berate Sie gerne!
Telefon 030 - 264 781 330 0

WAS KANN ICH ALS ANWALT FÜR ERBRECHT NOCH FÜR SIE TUN?

Sie wissen nicht, wann Sie unbedingt einen Erbschein beantragen müssen? Auch damit kenne ich mich als Fachanwältin für Erbrecht bestens aus. Sie benötigen einen Fachanwalt, weil Sie sich in einem Erbfall mit Ihren Geschwistern oder anderen Miterben um Ihre berechtigten Ansprüche streiten müssen? Dann lassen Sie sich von mir in meiner Kanzlei in Berlin gründlich beraten. Ich besitze als Rechtsanwalt für Erbrecht eine Zulassung an allen bundesweiten Amts- und Landesgerichten.

MEIN SERVICE FÜR MANDANTEN

Ich möchte, dass Ihre Unsicherheiten in allen Erbfragen schnell beseitigt werden. Deshalb können Sie in meiner Kanzlei im Ernstfall auch sehr kurzfristige Termine bekommen. Meine Beratungen zum Erbrecht sind immer lösungsorientiert. Als Ihre Fachanwältin ist das Interesse groß, Ihre Erbschaftsstreitigkeiten möglichst ohne gerichtliche Hilfe zu lösen. Bevor Sie mir als Rechtsanwältin ein Mandat erteilen, erhalten Sie genaue Auskünfte, welche Kosten bei meiner Tätigkeit auf Sie zukommen. Ich werde Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht nie zu einem Erbrechtsauseinandersetzungsverfahren vor Gericht raten, wenn Ihre Erfolgsaussichten gering sind. Ich berate Sie ehrlich und transparent zu allen Fragen rund um das Erbe.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne!
Telefon 030 - 264 781 330 0

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen