Title: Pflichtteil
Published: 28. April 2021
Last modified: 7. Februar 2024

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# PFLICHTTEILANSPRUCH

Auch wenn Sie als Abkömmling (Kinder, Enkel, Urenkel, Ur-Ur-Enkel), Elternteil, 
Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nicht im Testament Ihres verstorbenen 
Angehörigen erwähnt werden, haben Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser
Pflichtteil ist kein eigener Erbteil, sondern besteht lediglich aus einem **Geldanspruch
gegen die Erben**.

Als Fachanwältin, die sich auf das Erbrecht spezialisiert hat, setze ich mich zum
einen mit der Geltendmachung des Anspruchs auseinander, zum anderen verteidige ich
den Pflichtteil vor dem Erben. In meiner Kanzlei in Berlin stehe ich Ihnen für Fragen
jederzeit zur Verfügung.

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