KOSTEN

Mein oberster Grundsatz ist es, dass Sie bereits bei der Mandatsanbahnung, also bei den Vorgesprächen, umfassend über alle anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten) aufgeklärt werden. Niemandem ist geholfen, wenn der Mandant erst nach Abschluss der Angelegenheit zum ersten Mal über die von ihm zu tragenden Kosten informiert wird.

Die Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt verlangen kann. Seit dem 01.07.2004 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bindend (RVG), welche Gebühren anfallen und wie sie berechnet werden. Scheuen Sie sich nicht bei Fragen zu den Anwaltskosten mich telefonischoder über das Kontaktformular zu kontaktieren. Um zu klären, welche Kosten in einem möglichen Prozess auf Sie zukommen, können Sie den Kostenrechner www.jurfree.dimbeck.de verwenden.

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Telefon 030 - 264 781 330 0

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