TESTAMENTSGESTALTUNG & TESTAMENTSAUSLEGUNG

Durch meine Tätigkeit als ständige Notarvertreterin in der Sozietät Dr. Bendref und Kampa habe ich mir weitrechende Kenntnisse in der notariellen Vertragsgestaltung erworben, insbesondere bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person ab dem sechzehnten Lebensjahr ein wirksames Testament verfassen kann. Dieses höchstpersönliche Rechtsgeschäft kann jeder allerdings nur selber errichten.

Als Fachanwältin für Erbrecht in Berlin helfe ich Ihnen zum einen bei der Gestaltung Ihres Testaments und zum anderen im Todesfall bei der Auslegung eines letzten Willens.

Testament

Rufen Sie mich an!
Telefon 030 - 264 781 330 0

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen