PFLICHTTEILANSPRUCH

Auch wenn Sie als Abkömmling (Kinder, Enkel, Urenkel, Ur-Ur-Enkel), Elternteil, Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nicht im Testament Ihres verstorbenen Angehörigen erwähnt werden, haben Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Pflichtteil ist kein eigener Erbteil, sondern besteht lediglich aus einem Geldanspruch gegen die Erben.

Als Fachanwältin, die sich auf das Erbrecht spezialisiert hat, setze ich mich zum einen mit der Geltendmachung des Anspruchs auseinander, zum anderen verteidige ich den Pflichtteil vor dem Erben. In meiner Kanzlei in Berlin stehe ich Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.

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